Fluoriertes Treibhausgasgesetz 2009 – Neben Deutschland auch vom Nachbarn Österreich verabschiedet
Sachkundepflicht im Umgang mit F-Gasen ab 2010
Das neue fluorierte Treihausgasgesetz ist die Umsetzsetzung der europäischen „F-Gase-Verordnung“.
Industriell genutzt werden die fluorierten Treibhausgase als Lösungsmittel, Treibgase in Spraydosen und Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Das neue Gesetz dämmt nun die Nutzung von fluorierten Treibhausgasen durch die Kontrolle von Behältern, Verboten und Verwendungsbeschränkungen ein. Zudem sind Vorkehrungen zur Rückgewinnung von F-Gasen beim Recycling von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Brandschutzsystemen und Hochspannungsschaltanlagen zu treffen. Diese Maßnahmen sollen maßgeblich zur Reduzierung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen beitragen.
Eine weitere Maßnahme hierfür ist die Ausbildung und Zertifizierung von Personal, das mit Geräten oder Anlagen arbeitet, in denen F-Gase verwendet werden. Dies betrifft unter anderem auch das Personal aus KFZ Werkstätten, die neben der Befüllung der Klimaanlagen häufig auch den Klimaservice anbieten, bei dem das Kältemittel zurückgewonnen wird.
Die Mindestanforderung für eine angemessene Ausbildung wird in der EG Verordnung 307/2008 beschrieben. Sie regelt den Erwerb des neuen EU-Klimasachkundenachweis. Die EG-Verordnung schreibt vor, dass das ausgebildete Servicepersonal, das vor Juli 2008 schon berufliche Erfahrung an KFZ-Klimaanlagen besaß, ab dem 04. Juli 2010 über den neuen EU-Klimasachkundenachweis verfügen muss. Daher sollte das Personal zeitnah diese EU-Klimasachkunde erwerben, da sonst ein Bußgeld von bis zu 19.000 Euro droht.