Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich, Formerfordernis

1. Diese AGB gelten für den zwischen den Firmen LAMMY & PartneR sowie Aktivsales GmbH und dem Auftraggeber (Kunden) abgeschlossenen Vertag über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Aktivsales GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffen werden, sind in dem Vertrag, diesen AGB und der Auftragsbestätigung von Aktivsales GmbH schriftlich oder in Textform niedergelegt. Auch Kündigungen und sonstige rechtsgestaltende Erklärungen bedürfen der Textform.

§2 Angebot und Vertragsschluss, Vertragsdauer- und Beendigung

Die Angebote von Aktivsales GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Aktivsales GmbH diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Jeder Auftrag / Bestellung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Annahmebestätigung von Aktivsales GmbH in Textform.
2. Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben im Eigentum von Aktivsales GmbH und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von Aktivsales GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für Maße und Gewichte.
3. Für Laufzeitverträge gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten, die mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats, bei Jahresverträgen mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, gekündigt werden können, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§3 Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB
zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber Aktivsales GmbH zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform gemäß dem Muster der Anlage 2 der BGB-Infoverordnung, mitgeteilt worden ist.

§4 Preise/Zahlungsbedingungen

Die Preise von Aktivsales GmbH verstehen sich für die Lieferung ab Geschäftssitz Celle einschließlich Verpackungskosten und Mehrwertsteuer. Transportkosten werden zusätzlich berechnet. Ein Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
2. Änderungen vom Kunden angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat nach Aufwand oder, sofern Vertragsbestandteil, gemäß Preisliste berechnet.
3. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart worden ist. Wird bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse, Barnachnahme, Kreditkarte, Bankeinzug oder Giropay die Annahme der Leistung verweigert oder aus sonstigen Gründen der Betrag nicht dem Konto von Aktivsales GmbH gutgeschrieben, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25,00 € zu zahlen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gilt § 288 BGB.
5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, ist Aktivsales GmbH berechtigt, Vorauszahlung gegen Erfüllungsbürgschaft auf Kosten des Kunden zu verlangen. Bis zur Zahlung des Kunden ist Aktivsales GmbH
berechtigt, Leistungen zurückzubehalten und ihre Arbeit einzustellen. Diese Rechte stehen Aktivsales GmbH auch zu, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Aktivsales GmbH anerkannt wurden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
7. Ansprüche gegen Aktivsales GmbH sind nur mit deren schriftlicher Zustimmung abtretbar.

§5 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

Aktivsales GmbH führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten aus. Die Daten sind in den Auftragsformularen der Aktivsales GmbH angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann Aktivsales GmbH eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von Aktivsales GmbH schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Aktivsales GmbH zu verantworten sind. Datenlieferungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch Aktivsales GmbH. Dies gilt nicht für offensichtlich zur Verarbeitung ungeeignete oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Maßnahmen gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Aktivsales GmbH ist berechtigt, Kopien anzufertigen. Mit der Übersendung der Daten und der Bestellung via Internet wird die Freigabe durch den Kunden erteilt.

§6 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind,
sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls Aktivsales GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei Aktivsales GmbH oder der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Aktivsales GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von Aktivsales GmbH zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Aktivsales GmbH haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Aktivsales GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Aktivsales GmbH ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Aktivsales GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Aktivsales GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Aktivsales GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§7 Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Warensendung oder Speichermedien an die den Transport ausführende Person übergeben oder von Aktivsales GmbH versandt worden sind. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Erfüllungsort ist der Sitz der Aktivsales GmbH, Celle. Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, darf vom Kunden nur unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers angenommen werden. Ohne diese Feststellung kann sich der Kunde bei Annahme der Sendung nicht darauf berufen, die Sendung bereits beschädigt erhalten zu haben.

§8 Prüfungspflichten des Kunden/Mängel

Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des gelieferten Werkes sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Aktivsales GmbH unverzüglich Anzeige in Textform zu machen. Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
2. Rücksendungen jeder Art müssen mit Aktivsales GmbH abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzt Aktivsales GmbH die Versandkosten.
3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie von Aktivsales GmbH erstellt wurden, und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Aktivsales GmbH nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von Aktivsales GmbH erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist Aktivsales GmbH von jeder Haftung frei.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden. Folgende Toleranzen werden vereinbart: für den Verschnitt, das Falzen und das Heften je 2 mm.

§9 Gewährleistung/Haftung

Soweit ein von Aktivsales GmbH zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt, ist Aktivsales GmbH – unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Aktivsales GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat Aktivsales GmbH eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Entgeltes (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels der Leistung kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Aktivsales GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Aktivsales GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Aktivsales GmbH bezüglich der Leistung oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware/dem Werk eintreten, haftet Aktivsales GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie umfasst ist.
5. Aktivsales GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Aktivsales GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Eine weitergehende Haftung von Aktivsales GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Aktivsales GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 a Allgemeine Ergänzungen zu Postweiterverarbeitungsdienstleistungen

Aktivsales GmbH ist nicht verpflichtet, die Stückzahlen beim Eingang von Material oder Drucksacken zu überprüfen, so dass Fehlmengen erst bei der Verarbeitung entdeckt werden können. Mit Übergabe der von Aktivsales GmbH hergestellten Adressensendungen an die Post oder Dritte hat Aktivsales GmbH ihre Lieferpflicht erfüllt. Preise für die maschinelle Bearbeitung gelten für technisch einwandfrei zu verarbeitendes Material. Bei Schwierigkeiten ist Aktivsales GmbH berechtigt, einen angemessenen Mehrpreis zu berechnen. Preise gelten zzgl. Porto, Versand- bzw. Transportkosten und vorbehaltlich einer endgültigen Musterabgabe. Eine Testdatei der Anschriften bei Lieferung auf Datenträger wird erbeten. Eine notwendige Nachbearbeitung berechnet Aktivsales GmbH nach dem jeweils aktuellen Stundensatz.
Portovorauszahlung:
Der für die Postausflieferung von Werbematerial benötigte Portobetrag muss 4 Werktage vor dem Versandtermin auf dem Konto der Firma Aktivsales GmbH gutgeschrieben sein; sonst kann nicht ausgeliefert werden. Das Porto gehört nicht zum Rechnungsbetrag. Gewährleistung: Aktivsales GmbH haftet für Fehler bei Adressierung, Herstellung oder Weiterverarbeitung bzw. der Postauflieferung des Werbematerials sowie der Falschlieferung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag, jedoch ohne Portoanteil. Für durch Aktivsales GmbH verschuldeten Makulaturanfall von Material haftet sie jedoch nur dann, wenn mehr als 5% des Materials davon betroffen sind.

§9 b Verlagsobjekte der Aktivsales GmbH

Bei Verlagsobjekten gewährleistet die Aktivsales GmbH die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Anzeigenabdruck oder Rechnungsdatum zu erheben. Können Mängel an den vom Kunden geänderten Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Aktivsales GmbH prüft den Inhalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen nicht auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit und haftet nicht für fehlende oder unzulässige Angaben, nach dem Gesetz oder Rechtssprechung.

§10 Eigentumsvorbehalt

Aktivsales GmbH behält sich das Eigentum am Gegenstand der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Leistung im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder Leistungsverwendung gegenüber einem Dritten zustehen. Aktivsales GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung verpflichtet und ermächtigt. Auf Anforderung ist der Unternehmer verpflichtet, seine Forderung sowie Namen und Adresse des Dritten mitzuteilen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern/Dritten die Abtretung mitzuteilen.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware/-werk, insbesondere Pfändungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum der Aktivsales GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, damit Aktivsales GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Auftraggeber hat Aktivsales GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§11 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Patente

Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs-, Reproduktions- und Urheberrechte der eingereichten Unterlagen ist.
2. Aktivsales GmbH wird von Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken
oder Patenten durch den Kunden freigestellt.

§12 Handelsbrauch und Copyright

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden),sowie branchenübliche Handelsbräuche der Medien- und Verlagsbranche, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Für von Aktivsales GmbH im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Testmarken, Videos, Layouts usw. behält diese sich alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt durch schriftlichen Vertrag übertragen werden. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. Aktivsales GmbH behält sich vor, gespeicherte Internetseiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, für den Zugriff zu sperren bzw. von der Speicherung auf einem Internetserver auszunehmen. Ebenso behält sich Aktivsales GmbH vor, Grafiken, Videos, Bilder und grafische Vorlagen nicht zu verwenden, wenn diese inhaltlich bedenklich erscheinen. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte nachweisen können, wird Aktivsales GmbH das Angebot wieder freischalten/ verwenden.

§13 Datenarchivierung und Datenschutz

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen. Dies gilt insbesondere für Namen, Anschrift, Bankdaten, Kreditkartendaten und die Email-adresse.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten(Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), durch Aktivsales GmbH während der Vertragsdauer gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, auch für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Aktivsales GmbH ist berechtigt, die erhobenen Daten auch für die Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten in Textform widersprechen. Aktivsales GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Anfrage jederzeit und kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten zu gewähren, soweit sie den Kunden selbst betreffen. Dem Kunden ist bewusst, dass die Datenübertragung im Internet Risiken in sich birgt und kein umfassender Schutz für die Übermittlung der Daten gewährleistet werden kann. Es besteht also bei der Datenübertragung im Internet eine Gefahr durch das Ausspähen von Daten durch unbefugte Dritte. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
3. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause der Aktivsales GmbH gespeichert. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch Aktivsales GmbH für Beschädigung oder Verlust aus jeglichem Grund ist ausgeschlossen. Das Recovern archivierter Daten, d. h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgen gegen Entgelt.

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§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Celle ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.