Kältemittelgase basieren auf chemischen Fluorverbindungen. Handelt es sich um das Kältemittel R134a, so ist dieses Kältemittel von der UN als Treibhausgas eingestuft. D.h. wenn es in die Atmosphäre gelangt, ist es ungefähr 1430mal schädlicher als das natürliche Treibhausgas Kohlendioxid.
Allein in Deutschland werden pro Jahr bis zu 1.800 Tonnen Kältemittel R134a an KFZ-Werkstätten verkauft. Wenn diese Kältemittelmengen in die Atmosphäre gelangen, was früher oder später passiert, kann man das mit einer Emissionsbelastung von ungefähr 2,5mio Tonnen CO2 pro Jahr gleichstellen.
Daher hat der Gesetzgeber mit der Chemikalien Klimaschutzverordnung das Befüllen von undichten Klimaanlagen verboten. Servicemitarbeiter müssen entsprechend der Chemikalien Klimaschutzverordnung geschult sein und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belangt werden, wenn sie undichte Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln befüllen.