Sachkundenachweis für Airbag und Gurtstraffer

Die von der BAM nach §5 SprengG erteilten Zulassungen für Airbag und Gurtstraffereinheiten von Kraftfahrzeugen weisen für diese einbaufertigen Gegenstände eine Zuordnung als Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Kategorien P1 auf.
Diese Zulassungen werden an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal, wie in §7 und §14 Sprengstoffgesetz und im BGV B5 für „Explosivstoffe-Allgemeine Vorschriften“ vorgeschrieben, erlaubt ist.


Seminarinhalt:

· Historie der Airbags und Gurtstraffer
· Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutzsysteme
· Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme
· Mögliche Funktionsfehler und Methoden zu ihrer Behebung
· Rechtliche Handhabung (Sprengstoffrecht, 2. VO zum SprengG)
· Zuständigkeit in diesem Bereich
· Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
· Anzeigeverfahren und Ordnungswidrigkeitsgesetz
· Testfragebogen zur Erlangung der Sachkunde


Zielgruppe:
Alles Servicemitarbeiter über 18 Jahre, die Wartungen und Reparaturen an Airbag- und Gurtstraffereinheiten ausführen.


Nutzen:
Erkennen und Wissen um die Gefahren und Risiken beim Umgang mit pyrotechnischen Systemen.
Vermeiden von Fehlern bei Arbeiten an Systemen, die im Zusammenhang mit der Pyrotechnik stehen.
Hinweise auf die fachliche Vorgehensweise bei der Fehlerauslese und der Fehlersuche.

Dauer: 1 Tag

Zeitraum: 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Max. Teilnehmerzahl: 12 Personen

Seminarvoraussetzungen: Seminarraum mit Flipchart. Der Praxisteil wird draußen durchgeführt, wenn eine ausreichend große Fläche vorhanden ist und die Wetterbedingungen es zulassen.

Freie Seminartermine

Datum Seminarveranstalter Seminarstandort Max. Teilnehmeranzahl Buchungsanfrage
05-12-2024
09:00
Adolf Würth GmbH & Co. KG Heilbronn 12
10-12-2024
09:00
Adolf Würth GmbH & Co. KG Berlin-Marzahn 12