Die neue Klimasachkunde gemäß EU-Verordnung 2025/1893 tritt an die Stelle der alten Regelung nach EG 307/2008. Die alten Qualifizierungsanforderungen entsprachen nicht mehr dem Stand der Technik und bezogen sich nur auf Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Schienenfahrzeuge fielen bisher in einen unklaren Bereich. Die neue EU-Verordnung 2025/1893 schafft hier Klarheit und erweitert den Geltungsbereich auf "mobile Einrichtungen".
Die Anforderungen für die Qualifizierung umfassen jetzt mobile Klimaanlagen und Wärmepumpen, inklusive Batteriekühlungen. Es gibt eine eigene Sachkunde für Kohlendioxid (R744) Systeme. Nutzfahrzeuge benötigen ab März 2027 neue Dichtheitskontrollen. Die Sachkunde gilt für 7 Jahre und erfordert danach ein Auffrischungsseminar zur Verlängerung.
Die erforderliche Klimasachkunde-Bescheinigung hängt von mehreren Punkten ab. Es kommt darauf an, mit welchem Kältemittel soll die geschulte Person in der Werkstatt arbeiten. Es ist auch wichtig, welche Arbeiten die Person ausführt. Besitzt die Person, die eine Schulung benötigt, bereits eine Sachkunde gemäß EG 307/2008? Arbeitet die Person ausschließlich an Autos und Kleintransportern oder auch an anderen mobilen Geräten?
Unser Flussdiagramm beantwortet diese Fragen. Sollten Sie danach immer noch Unsicherheiten haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir unterstützen Sie.

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